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BPatG, 18.12.2007 - 2 Ni 65/05 (EU) |
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- BPatG, 31.07.2003 - 2 Ni 18/02
Auszug aus BPatG, 18.12.2007 - 2 Ni 65/05
Patentanspruch 1 in der deutschen Übersetzung [Anm.: diese Übersetzung lag bereits einem früheren Nichtigkeitsverfahren (2 Ni 18/02 (EU)) zugrunde], lautet:.Außerdem beantragt sie die Beiziehung der Akte 2 Ni 18/02 (EU), die ein früheres Nichtigkeitsverfahren gegen das Streitpatent betrifft, und nimmt den Vortrag der damaligen Nichtigkeitsklägerin gegen das Streitpatent vollumfänglich durch Verweis in das vorliegende Verfahren mit auf.
LR7: Kopie des Urteils des Bundespatentgerichts in Sachen 2 Ni 18/02 (EU) vom 31. Juli 2003 LR8: US 4 866 226 LR9: DE 38 52 436 T2 (parallele deutsche Patentschrift zu LR8).
Hierzu wird auf die diesbezüglichen Ausführungen des Senats im Urteil zum früheren Nichtigkeitsverfahren 2 Ni 18/02 (EU) (vgl. LR7) verwiesen, insbesondere zu der nach dem Prioritätstag des Streitpatents veröffentlichten Druckschrift LR4 (EP 0 501 885 A1), deren Prioritätstag vor dem Prioritätstag des Streitpatents liegt.
- BGH, 12.12.2006 - X ZR 131/02
Schussfädentransport
Auszug aus BPatG, 18.12.2007 - 2 Ni 65/05
Es besteht in einer derartigen Situation grundsätzlich kein Anlass für den Senat, von Amts wegen in eine nähere Prüfung darüber einzutreten, ob in dem insgesamt nicht schutzfähigen Patentanspruch eine Lehre enthalten ist, mit der das Patent weiterhin Bestand haben könnte (vgl. BGH, GRUR 2007, 309 ff., VI.2. - Schussfädentransport).